Landwirtschaft im Wandel der Zeit
Folgende Themen wurden ausführlich von den Autoren
recherchiert und niedergeschrieben:
Verkoppelung: Auf der Basis des „Gesetzes zur Verkoppelung“, das der dänische König Christian VII um 1766 herausgab, wurde auch in Ellingstedt die Verkoppelung durchgeführt.
Mergel: Im 18. Jahrhundert wurde erkannt, dass erschöpfte Ackerflächen und unfruchtbare, sandige Böden durch das Untermischen von Mergel in Kultur gebracht werden konnten.
Entwässerung der Moore: Die Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen gibt es schon seit Jahrhunderten. Sie hat dazu beigetragen, das Land zu formen, das wir heute sehen.
Dämpfkolonne: Für die Schweinemast wurden Futterkartoffeln verwendet, die in großen Mengen hierfür gekocht werden mussten.
Kaltblutpferde: Bis zur Technisierung der Landwirtschaft in den Jahren 1955 bis 1965 war das Straßenbild auch in unserem Dorf geprägt von den Gespannen mit Schleswiger Kaltblutpferden.
Flurbereinigung: Das Flurbereinigungsgesetz wurde am 14. Juli 1953 im Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 1954 in Kraft.
Entwicklung der Landwirtschaft: In meiner Jugend, also in der 1960er Jahren war Ellingstedt ein echtes Bauerndorf.
Die Umstellung meines Betriebes auf biologischen Anbau.
Die Geschichte der Familie Peper in Ellingstedt: Die Familie Peper betrieb im Hochmittelalter einen Meierhof in Ellingstedt.
Die Entstehung und Entwicklung des Hofes Busholm 1, 24870 Ellingstedt: Im Rahmen von Aussiedlungen wurde der Hof Busholm aus dem Gehöft Westerende 13, Ellingstedt, 1875 ausgesiedelt.
Die Geschichte der Nebenerwerbslandwirtschaft: Hintergrund für die Entwicklung von Nebenerwerbsbetrieben war die Verkleinerung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufteilung der Ländereien im Rahmen von Erbschaften.
Georg Schulz - Nebenerwerbslandwirt und Milchkontrolleur.
Aus der Arbeit von Heike Thies:
"Um 1900 fand die Mähmaschine Eingang in die deutsche Landwirtschaft. Nun konnte ein Arbeiter, der zuvor für einen Hektar vier Tage benötigte, diese Fläche innerhalb von drei bis vier Stunden mähen. Dennoch blieb das Binden der Garben vorerst bis etwa gegen 1925 Handarbeit. Doch auch nach 1925 mechanisierten Mähmaschine und Mähbinder nur Teile der "Arbeitskette" Getreideernte. Aufladen und Einfahren der Garben mußte immer noch von Hand bewältigt werden.
1931 liefen in Ellingstedt dann die ersten Traktoren. Überwiegend wurde aber noch mit Pferden gearbeitet. Nach dem II. Weltkrieg kaufte sich dann mancher Landwirt, der es sich leisten konnte, einen Traktor, da man zu der Erkenntnis gekommen war, daß man mit einem Traktor noch mehr Land bearbeiten könne."
Begriffserklärungen
Hufner
Der Teilhaber an der Dorfgenossenschaft wurde in Holstein und Stormarn als Hufner (hovener, Höfner) bezeichnet. Er besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und konnte die Gemeinheitsländereien gleich seinen Genossen nutzen. Als durch Hufen-(Hof-teilungen immer mehr ganze Hufen zerschlagen wurden, kam es zu Teilhufen von bis zu 1/64 Hufe. Der Teilhufner blieb jedoch für seinen Anteil genossenschaftsberechtigt. Die Bedeutung der Hufenverfassung schwand mit dem Entstehen der preußischen Landgemeinden nach 1867.
-rgsh- (0201/1004/0721)Quelle: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2
Kätner
In den hochmittelalterlichen Dörfern hatten die landbesitzenden Hufner Anteil am genossenschaftlich bewirtschaften Land. Bereits im 13. Jahrhundert entwickelte sich eine Schicht, die als Nachsiedler nicht am Landbesitz und damit an der Dorfgenossenschaft beteiligt wurden. Meist waren es „abgeteilte“ Bauernkinder. Dazu passt, dass viele Katen zunächst zu einer Hufe gehörten. Die Nachsiedler wurden als Wurt- oder Kotsassen (wurtsettinge, kotsatere, coteners) bezeichnet. Die Pestzüge seit der Mitte des 14. Jahrhunderts stoppten das Anwachsen der Schicht der Kätner. Bereits im 16. Jahrhundert sind sie jedoch wieder im ganzen Land zu finden. Schon im 17. Jahrhundert gab es Dörfer, in denen es mehr Kätner als Hufner gab. Auf Druck der Kätner wurden sie zum Teil an der Dorfgenossenschaft (Holstein) beteiligt und erhielten Nutzungrechte für Holz, Torf, Lehm. Laub- und Weiderechte. Die Kätner wurden zu den Hauptverlierern der Verkoppelung zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Inste
Im 17. und 18.Jahrhundert entstand eine Schicht von Menschen, die weder Land noch Wohnraum besaßen. Sie mussten Wohnraum mieten. Aus dem mittelniederdeutschen „Inste“ (Einsasse), also jemanden, der ein Haus mitbewohnt, entstand der Begriff „Inste“. Die Miete konnte durch Geld oder Arbeit erbracht werden. Auf der Geest und in der Marsch war es üblich, das Miete bezahlt wurde. In den ostholsteinischen Gutsbezirken (Gut) kam es nach Beginn der Agrarreform Ende des 18. Jahrhunderts, zur Beschäftigung von reinen Deputatarbeitern, die statt Lohn Wohnung und Nahrungsmittel erhielten. Auch sie wurden Insten genannt. Die Insten stellten die untere Stufe der dörflichen Unterschicht dar. Unvollständige Familien, verwitwete Frauen von Kätnern mit ihren Kindern, invalide Landarbeiter oder Landhandwerker gehörten dazu. Mit dem Wachstum der Bevölkerung, verschärfte sich die wirtschaftliche Not. Im Rahmen der Diskussion um das Vereinigungsprozess- und Versammlungsrecht sowie der Meinungsfreiheit kam es 1848 zu Instenunruhen.
Maße und Gewichte
Hauptmerkmal der Maße und Gewichte in Schleswig und Holstein war lange Zeit ihre regionale Vielfalt. Sie war bei den Maßen größer als bei den Gewichten. Erklären lässt sich die Vielfalt durch die geographischen Gegebenheiten sowie die über lange Zeit kleinteiligen, verstreuten Herrschaften. Daraus ergibt sich auch, warum benachbarte Landschaften verschiedene, entfernte (nämlich unter gleicher Herrschaft stehende) jedoch gleiche Maße und Gewichte hatten. So kam der Fuß als Grundmaß in 14 verschiedenen landschaftlichen Längen von 28.5 bis 31,4 Zentimeter vor. Die größten Unterschiede gab es zwischen Schleswig und Holstein, da im Norden der dänische, im Süden der deutsche Einfluss prägend war. Für Schleswig, Holstein, Stormarn und Dithmarschen wurde 1585 eine „gemeinnützige Constitution und Edict wegen gleichförmiger Maße, Gewicht und Ellen“ öffentlich bekanntgemacht. 1768 folgte der weitere Versuch einer Angleichung. Doch erst nachdem 1795 die Französische Akademie den Meter festgelegt und das metrische System eingeführt hatte, nahm auch in Deutschland die grundlegende Vereinheitlichung von Maß und Gewicht seinen Anfang. 1840 legte der Deutsche Zollverein das Zollpfund auf 500 Gramm fest. Preußen übernahmen es 1856. Soweit in Schleswig und Holstein das Lübecker Pfund zu 484,7 Gramm galt, wurde es ab 1869 auf 500 Gramm umgestellt. Mit der Annexion von 1867 war Schleswig-Holstein zu einer Provinz Preußens und damit zu einem Teil des Norddeutschen Bundes geworden. Der forderte, dass bis zum Inkrafttreten der neuen „Maaß- und Gewichtsordnung“ die Verhältniszahlen für die Umstellung auf das metrische System festgestellt werden sollten. Obwohl sich die Maße seit Anfang des 19. Jahrhunderts schon angenähert hatten, zeigt die folgende Auswahl der 1869 festgestellten Werte, wie groß die regionalen Unterschiede zur damaligen Zeit im Norden noch waren. In der Liste sind Schleswig und Holstein als SH zusammengefasst, Lübeck unter HL und das Herzogtum Lauenburg unter RZ (für Ratzeburg) aufgeführt.
-Uwe Kröger- (0501 / 0721)
Quelle: Uwe Kröger, Lübeck; Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt und Ortwin Pelc (Herausgeber), Schleswig-Holstein Lexikon, 2. erweiterte und verbesserte Auflage, 2006, Neumünster, Wachholtz-Verlag, ISBN 13: 9-783529-02441-2
|
Maße und Gewichte 1869 |
SH |
HL |
RZ |
Einheit |
|
Längenmaße |
||||
|
1 Fuß = 12 Zoll = 144 Linien |
286,6 |
287,6 |
286,6 |
mm |
|
1 Calenberger Fuß |
– |
– |
293 |
mm |
|
1 Rute = 8 Ellen = 16 Fuß |
4586 |
4602 |
4689 |
mm |
|
1 Klafter (Faden) = 6 Fuß |
1,72 |
– |
4,227 |
m |
|
1 Meile |
8804 |
7532 |
– |
m |
|
Flächenmaße (soweit sie nicht |
||||
|
1 Tonne Land (Steuertonne) = 260 Quadratruten |
5467 |
– |
– |
m2 |
|
1 Holsteinische Tonne |
5047 |
– |
– |
m2 |
|
1 Calenberger Morgen |
– |
– |
2638 |
m2 |
|
1 Scheffel Feldmaß = 60 Qardratruten |
– |
1271 |
– |
m2 |
|
1 Last Feldmaß = 24 Tonnen = 96 Scheffel |
– |
– |
12,2 |
ha |
|
Maße für trockene Messgüter |
||||
|
1 Kubikfuß |
23,5 |
23,8 |
23,5 |
l |
|
1 Tonne = 4,5 rheinische Kubikfuß |
139 |
– |
– |
l |
|
1 Tonne = 4
Himten = 8 Scheffel |
139 |
– |
– |
l |
|
1 Last Korn = 24 Tonnen = 8 Drömt |
3339 |
– |
3952 |
l |
|
1 Drömt = 3 Sack = 18 Himten = 72 Stübchen |
– |
– |
494 |
l |
|
1 Pott Erde = 4 Schachtwerke = 1024 Kubikfuß |
24,1 |
– |
– |
m3 |
|
1 Faden Baustoffe (außer Holz) = 312 Kubikfuß |
– |
7,4 |
– |
m3 |
|
Maße für Flüssigkeiten |
||||
|
1 Kanne = 2 Quartier = 4 Oesel |
1,81 |
1,86 |
1,81 |
l |
|
1 Oxhoft = 6 Anker |
217 |
218 |
, |
l |
|
1 Ahm (Ohm) = 4 Anker = 5 Eimer |
145 |
145 |
, |
l |
|
1 Stübchen = 2 Kannen |
3,62 |
3,64 |
3,62 |
l |
|
1 Tonne Bier = 32 Stübchen |
116 |
– |
, |
l |
|
1 Fass Bier |
– |
149 |
, |
l |
|
1 Quertier (Kroß) für Bier, Wein, Essig |
– |
0,94 |
, |
l |
|
Gewichte |
||||
|
1 Pfund = Lübecker Pfund (bis 1860) |
484,7 |
484,7 |
484,7 |
g |
|
1 Pfund = 16 Unzen = 32 Lot = 128 Quentchen |
||||
|
1 Schiffspfund = 20 Liespfund = 280 Pfund |
||||
|
1 Medizinal-Pfund = 12 Unzen = 96 Drachmen |
357,9 |
357,9 |
357,9 |
g |
Liste ausgewählter Maße und Gewichte von 1869 zusammengestellt von Uwe Kröger, Lübeck