Flurbereinigung in Ellingstedt

 

Autor: Günter Pieper

 

Der bei der Bushaltestelle Hohendiek aufgestellte Findling macht den Betrachter auf die einst erfolgte Flurbereinigung in Ellingstedt aufmerksam.

 Inhaltsverzeichnis

 

 

1. Politische Rahmenbedingungen

 

 

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Programme:

 

 

Das „Programm Nord“

 

 

Der „Grüne Plan“

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Gesetze:

 

 

Das „Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)“

(Anm.: Die Grundlage der Flurbereinigung)

 

 

Das „Landwirtschaftsgesetz (LwG)“

 

 2. Die Historie zur Flurbereinigung in Ellingstedt

 

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Das Großfeuer von Morgenstern

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Darauffolgende Maßnahmen

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Der Ruf nach der Beantragung eines Flurbereinigungsverfahren für den gesamten

Gemeindebereich wurde intensiver

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Die Antragstellung

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Die ministerielle Genehmigung

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Gründung einer Teilnehmergemeinschaft und

Wahl eines Vorstandes

 

 3. Der Maßnahmenkatalog

 

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Anlegung / Erstellung der Teilnehmernachweise und Aufstellung der Flurbereinigungspläne entsprechend der Paragraphen 52 und 53 des Flurbereinigungsgesetzes

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Wall- und Knickverschiebungen und Beseitigungen

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Wege Aus- und Neubau

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Kiesabbau für den Wegeausbau

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Ortssteinaufbruch, Ausbau der Vorfluter sowie Drainagearbeiten

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Enklaven- und Exklavenbereinigung

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Errichtung von Aussiedlungen und deren Standorte

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Neueinmessungen sowie katastermäßige Neuerfassung und grundbuchmäßige Regelungen

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Windschutzplan und Windschutzanpflanzungen

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Heranziehung zum Kapitaldienst

 

 

 4. Abschluss des Flurbereinigungsverfahren

 

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Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

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Kosten des Verfahrens

 

 5. Quellennachweise

 

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Landesarchiv Schleswig-Holstein

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Archiv der Amtsverwaltung Arensharde

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Internetseite Ellingstedt-damals

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Zeitungsartikel

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Unterlagen aus privatem Bestand

 

 

 

6. Resümee

 

 

1. Politische Rahmenbedingungen

 

Schon bald nach Ende des zweiten Weltkrieges gab es erste Förderprogramme, die landes-und bundespolitisch auf die Unterstützung der Landwirtschaft zugeschnitten waren.

 

 

1a --- Programme

 

Das Programm „Nord“: Es war ein von der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung („dem Kabinett Lübke II") initiiertes Programm, welches zwischen 1953 u. 1988 unterschiedliche strukturpolitische Maßnahmen auf regionaler Ebene umfasste.

 

Der „Grüne Plan": Mit diesem Förderprogramm der 1950iger Jahre wurde die Nachkriegslandwirtschaft der BRD gefördert.

 

 

1b --- Gesetze

 

Das „Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)“: Es wurde am 14. Juli 1953 im Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 1954 in Kraft. (Grundlagen der Flurbereinigung: Paragraf 1: Zur Förderung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugung und der allgemeinen Landeskultur kann zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter ländlicher Grundbesitz nach neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt, wirtschaftlich gestaltet und durch andere landeskulturelle Maßnahmen verbessert werden [Flurbereinigung]).

 

Einzelheiten dazu regelt das Schleswig- Holsteinische Ausführungsgesetz (FlurbG S-H)

 

Das „Landwirtschaftsgesetz (LwG)“: Das Gesetz wurde am 5. September 1955 erlassen und trat am 6. September 1955 in Kraft.

 

Ziel des Gesetzes war und ist es, der Landwirtschaft die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der Volkswirtschaft zu ermöglichen und der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern.

 

Ein weiteres Ziel war es, die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen anzugleichen.

 

Eine der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ist die Flurbereinigung, um mit einer Neueinteilung und Zusammenlegung von zersplittertem landwirtschaftlichem Grundbesitz größere und effektiver nutzbare Flächen zu schaffen.

 

 

Dazu hat Eike Dockweiler einen Bericht geschrieben:

Flurbereinigung in Schleswig-Holstein, insbesondere in der Gemeinde Ellingstedt

 

2. Die Historie zur Flurbereinigung in Ellingstedt

 

 

2a --- Das Großfeuer von Morgenstern

 

Am späten Nachmittag des 23. Februars 1954 kam es in Morgenstern zu einem Großfeuer, bei dem die Bauernhöfe von Jürgen Engel, Willi Kühl und Hinrich Kühl abbrannten. 

 

 

2b --- Darauffolgende Maßnahmen

 

Noch im gleichen Jahr begann für die zuvor genannten Landwirte der Neubau ihrer Aussiedlungen im Bereich Morgenstern. Ein Großteil ihrer Wirtschaftsflächen lag nunmehr in Hofnähe. Die Anfahrtswege verkürzten sich und bei inzwischen immer häufiger werdendem Einsatz des Traktors und seiner Gerätschaften war ein effektiveres Wirtschaften möglich. Dies war ganz im Sinne des neuen Flurbereinigungsgesetzes und des späteren Landwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

2c --- Der Ruf nach der Beantragung eines Flurbereinigungsverfahren für den

          gesamten Gemeindebereich wurde intensiver

 

Begünstigt durch das Beispiel Morgenstern stieß das Vorhaben Flurbereinigung in Ellingstedt bei vielen Landwirten zunehmend auf Zuspruch, wie aus Niederschriften über Gemeindevertretersitzungen und Dorfversammlungen in Protokollbüchern der Gemeinde Ellingstedt erkennbar wird.

 

 

Dorfversammlung vom 19.03.1955

 

An der Dorfversammlung nahmen 40 Ellingstedter Einwohner teil. Haupttagesordnungspunkt war die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren. Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, dass die Gemeinde Ellingstedt zügig beim Kulturamt Heide (Sitzungsprotokolle) einen Antrag zur Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren stellen sollte.

 

Die Kulturämter waren in Schleswig-Holstein untergeordnete Dienststellen des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten. Ihre Aufgabe war es, die Umsetzung des Flurbereinigungsgesetzes behördlicherseits zu begleiten. Per Gesetz vom 24. Februar 1973 wurden die bis dahin bestehenden fünf Kulturämter den Ämtern der Unteren Flurbereinigungsbehörden, den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft (ALW) zugeteilt. Heute sind es Dienststellen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

 

 

2d --- Die Antragstellung

 

Aufgrund des so eindeutigen Votums in der Dorfversammlung, heute Einwohnerversammlung, am 19.03.1955 stellte die Gemeinde Ellingstedt unverzüglich beim Kulturamt Heide den Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahren.

 

Wie sich Versammlungsteilnehmer noch erinnern, waren Gründe dafür u.a.:

- Die Zerstückelungen der Höfe und die damit verbunden Erschwernisse für die Hofbetreiber.

- Bedingt durch die gelungene flurbereinigungsähnliche Lösung nach dem Brand auf

  Morgenstern reifte bei vielen Landbesitzern der Wunsch, diese auf den gesamten

  Gemeindebereich auszudehnen.

 

Zu diesem Zeitpunkt gab es folgende aussiedlungswillige Landwirte:

Christian Seemann,   ca. 15 ha, jedoch wankelmütig

Dorothea Frahm,        ca. 20 ha

Ernst Frahm,               35 ha, ist bereit einige Hektar abzugeben

Claus Hansen,            30 ha, kann sich vorstellen mit 20 ha auszusiedeln

Willi Koberg,               ca. 27 ha, kann sich vorstellen 20 ha Siedlungszwecke

                                    abzugeben.

 

Unterlagen ist zu entnehmen, dass Ellingstedt seit April 1956 im Ministerium als Dringlichkeitsstufe 1 geführt und berechnet wurde. Die Flurbereinigungsfläche umfasste danach: